Gesamtgewicht, Leergewicht und Überladung, immer wieder ein schweres Thema

Viele Wohnmobile werden mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5to ausgeliefert. Für viele Besatzungen ist es schwer, die Grenze einzuhalten. Schließlich wird das Urlaubsgepäck immer mehr.

In den Sommermonaten kommt es in den letzten Jahren vermehrt zu Gewichtskontrollen bei Wohnmobilen. Nicht nur in den bereits für ihre Kontrollen bekannten Länder Schweiz und Österreich haben überladene Wohnmobile als Verkehrsgefahr und Einnahmequelle entdeckt.

Um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, sollte sich jeder Wohnmobilfahrer mit dem Thema auseinandersetzen. Ganz besonders gilt dies für die Nutzer von Mietmobilen. 

Die magische 3,5to Grenze

In der Regel werden unsere Freizeitfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5to ausgeliefert. Die Grenze ist an das internationale Zulassung- und Führerscheinrecht angelehnt.

Für Fahrzeuge bis 3,5to werden Wohnmobile dem PKW, internationale Kategorie M1, gleichgestellt. Daher gelten die gleichen Verkehrsregelungen wie sie vom Personenwagen bekannt sind.

Erst über 3,5to greifen besondere Regelungen auf unseren Straßen. So ist beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit überall begrenzt und die LKW-Überholverbote gelten.

Der nächste Punkt ist das Führerscheinrecht. Üblicherweise erwirbt heute ein Fahrschüler einen Schein der Klasse B. Leider dürfen nur Wohnmobile bis 3,5to damit bewegt werden. Für Dickschiffe bis zu 7,5to ist zusätzlich der Führerschein Klasse C1 erforderlich.

Tabelle: Beispiele, Bußgeld für Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes

Deutschland0% bis 5% Überladung 0€Weiterfahrt eventuell möglich
Deutschland5% bis 10%10€keine Weiterfahrt
Deutschland10% bis 15%30€keine Weiterfahrt
Deutschland15% bis 20%95€keine Weiterfahrt
Deutschland… über 30%235€keine Weiterfahrt
Österreich2% bis 5% schon 70€keine Weiterfahrt
Österreich5% bis 10% 210€keine Weiterfahrt

Weiterhin spielt die 3,5to Grenze eine Rolle, wenn es um die Maut in unseren Nachbarländern geht. So ist z.B. in Österreich eine Go-Box erforderlich.

Insgesamt gilt es vor der Anschaffung eines Wohnmobils gut zu überlegen und abzuwägen, welches zulässiges Gesamtgewicht das zukünftige Mobil haben soll. Nachträgliche Auflastungen sind vom Basisfahrzeug abhängig und nicht immer möglich.

Das Leergewicht im fahrbereitem Zustand

In den Prospekten der Hersteller und auf Ausstellungen zeigen die Hersteller die schicken neuen Wohnmobile in Vollausstattung mit jedem Komfort. Das Gewicht spielt an diesen Stellen eine untergeordnete Rolle.

Bevor es an die Konfiguration der Wunschausstattung geht, sollte sich der Neukäufer mit dem Begriff Leergewicht in fahrbereitem Zustand beschäftigen. Denn sehr oft wird dieser Wert in den Herstellerunterlagen angegeben.

Das Leergewicht im fahrbereiten Zustand beinhaltet das tatsächliche Gewicht des leeren Fahrzeugs, erforderliche Schmierstoffe und einen teilgefüllten Kraftstofftank. Eingerechnet werden 75kg für den Fahrer. Bei unseren Wohnmobil kommen noch teilgefüllte Wassertanks und eine gefüllte Gasflasche hinzu. Leider berücksichtigen die Hersteller unterschiedliche Füllstände. Was wirklich vom Hersteller einbezogen wird, findet der Interessent meist im Kleingedruckem der Prospekte.

Beispiel für das Gewicht im fahrbereitem Zustand:

tatsächliches Gewicht des Fahrzeugs2850kg
Gewicht des Fahrers75kg
50%  Füllung Treibstofftank60kg
25l Frischwasser25kg
1 gefüllte Gasflasche25kg
Leergewicht im fahrbereiten Zustand3035

Zu den Leergewicht im fahrbereitem Zustand kommt das Gewicht der gewählten Zusatzausstattung hinzu. In den Katalogen sind die zusätzlichen Gewichte in der Regel angegeben. Für Fahrradträger, Markise und und … kommen schnell noch 50kg bis 100kg hinzu. Jetzt  kann das große Rechnen beginnen, um die verbleibende Zuladung zu ermitteln.

Bei Gebrauchtwagen ist es etwas einfacher, da in den Zulassungsunterlagen das tatsächliche Leergewicht zu finden ist. Diese Angabe ist oft nicht korrekt, da einige Zubehöre, wie z.B. Markise und Radträger, erst nach dem Wiegen im Werk beim Händler montiert werden.

Gewicht im fahrbereitem Zustand3035kg
1 Gasflasche25kg
Tankfüllung Dieseltank 50% 50kg
Mehrgewicht Fahrer und  Beifahrer 80kg
Wasserfüllung75kg
Zusatzausstattung Fahrzeug50kg
2 Fahrräder40kg
Zwischenergebnis Teilbeladen3355kg

Die kleine sicherlich nicht alpgemeingültige Beispielrechnung zeigt, dass nur noch ca.150kg für Kleidung, Küchenausstattung, Campingstühle, Computer und Grill zur Verfügung stehen, obwohl der Berechnung ein leichtes Fahrzeug zu Grunde liegt. Es ist klar ersichtlich, dass das Thema Gewicht nicht aus den Augen gelassen werden darf.

Meine Meinung

Aus eigener Erfahrung mit einem 6m Alkovenmobil kenne ich das Problem Überladung. Anfangs, mit kleinen Kindern, überschritten wir das zulässige Gesamtgewicht nicht. Später waren wir stets an der Grenze der Beladung. Machmal nahmen wir in Kauf, dass wir mit vollen Tanks die Grenze leicht überschritten. Mittlerweile reisen wir nur noch zu zweit und kommen mit 3,5to gut aus.

Aus meiner Sicht zeigt sich ein generelles Problem. Die Hersteller bauen immer besser ausgestattete Mobile. Das Urlaubsgepäck wird immer umfangreicher und immer mehr Vorräte wandern in die reichlich vorhandenen Stauräume. Nur die Grenze von 3,5to bleibt bestehen.

So halte ich es für unrealistisch mit einem Fahrzeug über 7m Länge und vier Personen auf eine längere Reise zu gehen. Dennoch gibt es genug Angebote dieser Fahrzeugkategorie auf dem Markt. Aus meiner Sicht gibt es für diese Zwecke keine Alternative zur Auflastung der Fahrzeuge.

Auf jeden Fall kann ich jeder Besatzung nur empfehlen, beim Beladen das zulässige Gesamtgewicht im Auge zu behalten. So besteht vielerorts die Möglichkeit, das urlaubsfertige Fahrzeug für kleines Geld wiegen zu lassen. Dann herrscht Klarheit über das Fahrzeuggewicht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, es beruhigt ungemein, das Fahrzeuggewicht zu kennen, wenn der Polizist in Österreich auf die Waage bittet.

letzte Änderung 02/08/2021