Höhenbegrenzungen an Autobahnparkplätzen
Ein offener Brief

Da mich die Höhenbegrenzungen an Autobahnparkplätzen nerven, schickte ich den folgenden Text an die Deutsche Autobahn GmbH und an das Bundesverkehrsministerium. Jetzt warte ich auf eine Reaktion.

Aktualisierung:
Nach zwei Monaten erhielt ich eine Antwort vom Verkehrsministerium. Leider darf ich die Mail nicht veröffentlichen. Daher werde ich unten den Text mit eigenen Worten zusammenfassen und dann veröffentlichen.

Sehr gehrte Damen und Herren,

als Wohnmobilfahrer nutze ich häufig die Autobahn. Um nicht zu übermüden lege ich zwischendurch regelmäßig Pausen ein. Ab und zu wird es nötig, einmal eine Toilette aufzusuchen. Leider war es mir in der letzten Zeit häufiger nicht möglich, an einem Parkplatz oder Rasthof anzuhalten. Parkraum gab es reichlich für meinen kleinen Kastenwagen. Leider konnte ich die freien Plätze nicht erreichen.

Die Ursache ist ganz einfach. Eine weit verbreitete Gedankenlosigkeit der Verkehrsbehörden verursacht das Problem. Die vielen freien Parkplätze im PKW-Bereich sind mit meinem Wohnmobil (3,5to, 6,0m, Fahrzeugklasse M1) unerreichbar. Höhenbegrenzungen mit Balken verhindern die Einfahrt, obwohl mein Fahrzeug nur 2.85m hoch ist.

Parken zwischen den LKW?

Alle LKW Parkplätze sind belegt und die Kapitäne der Landstraße parken oft sogar auf den Zu- und Abfahrten. Selbst wenn es einen freien Platz geben würde, habe ich nicht mehr den Mut, den Berufskraftfahrern im Wege zu stehen. Da gibt es dann wüste Beschimpfungen und lautes Gehupe.

Natürlich verstehe ich die Fahrer, die ja gesetzlich zur Pause verpflichtet sind. Ebenso verstehe ich die Idee, durch Höhenbegrenzungen die Lkw von den PKW-Plätzen fern zu halten. Nicht verstehen kann ich dagegen, weshalb die Höhen so gewählt wurden, dass auch alle Kastenwagen sich am Streit um die LKW Plätze beteiligen müssen.

Die Wohnmobile gehören wie die PKW zur Fahrzeugklasse M1. Die PKW Parkplätze an den Autobahnen sind ausreichend dimensioniert, um die Wohnmobile bis 3,5to und 6m Länge aufzunehmen. Ebenso habe ich es nur in seltenen Ausnahmefällen erlebt, dass alle PKW-Plätze belegt waren. Daher ist es mir absolut unverständlich, wie die derzeitigen Höhenbegrenzungen festgelegt wurden.

Nach meinen Informationen sind die meisten LKW fast 4m hoch. Daher würde eine Begrenzung auf 3,30m oder 3,50m den Zweck ebenso erfüllen. Bitte überprüfen Sie die Entscheidung zur Höhenbegrenzung und ermöglichen Sie den Wohnmobilreisenden wieder den Toilettengang.

Da ich diesen Brief auf meiner Webseite www.womoknipser.de veröffentlicht habe, würde ich gern Ihre Antwort ebenfalls dort einstellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie damit einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Der Womoknipser

letzte Änderung 27/01/2024