Höhenbegrenzung an Autobahnparkplätzen 2
Die Antwort des Verkehrsministeriums

Vor einiger Zeit veröffentlichte ich hier eine Mail an das Bundesverkehrsministerium. Es ging um die Höhenbegrenzungen auf Autobahnparkplätzen.

Leider erlaubte mir das Ministerium nicht, die Antwort auf meine Anfrage zu den Höhenbegrenzungen zu veröffentlichen. Daher versuche ich, den Inhalt mit eigenen Worten wiederzugeben.

Gleich zu Beginn wurde ich belehrt, dass das Zusatzschild „Nur PKW“ sich auf die deutsche Festlegung gemäß Zulassungsbescheinigung bezieht. Danach dürfen nur PKW die auf diesem Schild gekennzeichneten Flächen parken. Die von mir genannte europäische Fahrzeugklasse M1 und das Fahrzeuggewicht spielt keine Rolle.

Jedoch räumte das Verkehrsministerium ein, dass das Schild nicht immer sinnvoll verwendet wird. Es gibt Bestrebungen, die Verwendung auf den Autobahnparkplätzen zu überprüfen.

Die Höhenbegrenzungen werden als wirksames Mittel angesehen, um die LKW von den PKW-Plätzen fern zu halten. Auch wir mit unseren Wohnmobilen gehören daher nach Beurteilung des Ministeriums auf die LKW Plätze, wenn keine Wohnmobilplätze ausgeschildert sind. Mein Argument bezüglich der Parkplatznot für LKW wurde ignoriert.

Insgesamt kann ich mit der Antwort wenig anfangen. Jedoch hoffe ich, dass meine Anfrage zumindest einen Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert hat. Sollte damit nur eine Höhenbegrenzung auf 3m erhöht werden, war die Mühe nicht ganz vergebens.

Ich werde mich weiterhin für die Freigabe der PKW-Plätze auf den Autobahnparkplätzen einsetzen. Die meisten Plätze sind so gestaltet, dass Fahrzeuge bis 6m oder 6,50m gefahrlos in die eingezeichneten Parkbuchten passen.

Daher parke ich weiterhin auf den PKW Plätzen, sofern es keine Höhenbegrenzung unmöglich macht. Warum soll ich den Kapitänen der Autobahn die knappen Parkplätze wegnehmen und mit mit meinem 6m Kastenwagen einem LKW mit 40to den Platz wegnehmen, wenn 10m weiter viele PKW Plätze frei sind?

letzte Änderung 27/01/2024